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Laut \ac{FSF} und \ac{gnu} sei Freie Software, Programme, die den Nutzenden
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die unten aufgeführten, vier Grundfreiheiten zusteht. Wenn ein Programm
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diese Freiheiten nicht zustehe wird es prinzipiell als unethisch betrachtet.
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Dabei werde keine Abstufung vorgenommen. Freie Software sage dabei nichts
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darüber aus, ob für ein Programm ein Entgelt zu zahlen sei oder nicht.
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Der Begriff \textit{frei} stehe dabei somit nicht für \textit{kostenlos}, sondern
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für \blockquote[\cite{gnuDefiniton}]{
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\textit{frei} wie in \textit{Redefreiheit}
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}.
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\subsubsection{Die vier wesentlichen Freiheiten}\label{vierFreiheiten}
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\blockcquote{gnuDefiniton}{
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\begin{itemize}
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\item Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte, für jeden Zweck (Freiheit 0).
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\item Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Datenverarbeitungbedürfnissen anzupassen (Freiheit 1). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
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\item Die Freiheit, das Programm zu redistribuieren und damit Mitmenschen zu helfen (Freiheit 2).
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\item Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gesellschaft davon profitiert (Freiheit 3). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
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\end{itemize}
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}
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\subsubsection{GPL}
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Um diese Freiheiten rechtlich sicherzustellen wurde von \textsc{Richard Stallman}
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im Jahr 1989 die \ac{GPL}\footnote{https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0} geschrieben.
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Diese Lizenz räumt den Nutzenden die bereits genannten vier wesentlichen Freiheiten ein.
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Außerdem verfügt die Lizenz über ein sogenanntes \blockquote{starkes Copyleft}.
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Damit werden Personen verpflichtet, die Änderungen an einem unter \ac{GPL} lizenzierten Werk durchführen,
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die abgeleiteten Werke ebenfalls unter der \ac{GPL}-Lizenz zu verbreiten.
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Ein abgeleitetes Werk entsteht auch, wenn eine \ac{GPL}-lizenzierte Programmbibliothek in einer
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anderen Software verwendet wird.
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\autocites[vgl.][S. 282ff]{grassmuck2004}[S.68]{saleck2005} |