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INSORI1/content/basics/definition_of_free_software...

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Laut \ac{FSF} und \ac{gnu} sei Freie Software, Programme, die den Nutzenden
die unten aufgeführten, vier Grundfreiheiten zusteht. Wenn ein Programm
diese Freiheiten nicht zustehe wird es prinzipiell als unethisch betrachtet.
Dabei werde keine Abstufung vorgenommen. Freie Software sage dabei nichts
darüber aus, ob für ein Programm ein Entgelt zu zahlen sei oder nicht.
Der Begriff \textit{frei} stehe dabei somit nicht für \textit{kostenlos}, sondern
für \blockquote[\cite{gnuDefiniton}]{
\textit{frei} wie in \textit{Redefreiheit}
}.
\subsubsection{Die vier wesentlichen Freiheiten}\label{vierFreiheiten}
\blockcquote{gnuDefiniton}{
\begin{itemize}
\item Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte, für jeden Zweck (Freiheit 0).
\item Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Datenverarbeitungbedürfnissen anzupassen (Freiheit 1). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
\item Die Freiheit, das Programm zu redistribuieren und damit Mitmenschen zu helfen (Freiheit 2).
\item Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gesellschaft davon profitiert (Freiheit 3). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
\end{itemize}
}
\subsubsection{GPL}
Um diese Freiheiten rechtlich sicherzustellen wurde von \textsc{Richard Stallman}
im Jahr 1989 die \ac{GPL}\footnote{https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0} geschrieben.
Diese Lizenz räumt den Nutzenden die bereits genannten vier wesentlichen Freiheiten ein.
Außerdem verfügt die Lizenz über ein sogenanntes \blockquote{starkes Copyleft}.
Damit werden Personen verpflichtet, die Änderungen an einem unter \ac{GPL} lizenzierten Werk durchführen,
die abgeleiteten Werke ebenfalls unter der \ac{GPL}-Lizenz zu verbreiten.
Ein abgeleitetes Werk entsteht auch, wenn eine \ac{GPL}-lizenzierte Programmbibliothek in einer
anderen Software verwendet wird.
\autocites[vgl.][S. 282ff]{grassmuck2004}[S.68]{saleck2005}