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Die Philosophie der Freien- und Open-Source-Software-Bewegung wird primär durch die Anführer wie |
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\textsc{Richard Stallman} oder \textsc{Eric S. Raymond} geprägt. Dabei sind die wichtigstem |
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Elemente in der von \textsc{Stallman} geprägten Philosophie die Freiheit der Nutzenden und |
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die Ablehnung von immateriellen Eigentum. |
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\subsubsection{Freiheit aus libertärer Sicht} |
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Der Freiheits-Begriff \textsc{Stallmans} basiert auf einer dem Libertarismus zuzuordnenden |
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Weltanschauung. Die Wurzel des Libertarismus liegen dabei im liberal-radikalen Denken, |
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der einen Minimalstaat als Naturzustand favorisiert. Dieser |
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solle dabei lediglich als \blockquote[{\cite[371]{weber2004}}]{als Agentur, die die Rechte der Menschen schützt} |
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angesehen werden. Daher darf der Staat auch nicht die Rechte von Personen |
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einschränken, wenn nicht die Rechte von Anderen beeinträchtigt werden. |
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Aus libertärer Sicht steht die Freiheit des Einzelnen im Mittelpunkt |
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und sieht so den Staat als \blockquote[\textit{ebd}]{freie Übereinkünft freier Menschen} an. |
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\textsc{Stallman} sieht diese Freiheit durch proprietäre Software bedroht, da er der Auffassung ist, |
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dass proprietäre Software die Nutzenden unethischer Weise kontrolliert und die |
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vier wesentlichen Freiheiten verletzte. Konkret manifestiere sich diese Kontrolle |
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in Schadfunktionalitäten proprietärer Software, die die Nutzenden ausspähe, einschränke, |
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zensiere oder missbrauche. \autocite[vgl.][]{stallman2013} |
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Als Beispiel für die libertäre Grundhaltung kann man als Beispiel anführen, dass |
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Urheberrechte und Softwarepatente von \textsc{Stallman} als \blockquote[{\cite[374]{weber2004}}]{illegitime[n] Eingriff des Staates in |
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die Eigentumsrechte der Bürger} angesehen werden. |
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\subsubsection{Immaterielles Eigentum als Wiederspruch zur Freiheit} |
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Ein wichtiger Aspekt der der libertären Sichtweise ist das Selbsteigentum, also die Annahme, |
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dass ein Mensch nur sich selber gehöre, aus dem sich auch die individuelle Freiheit ableitet. |
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Dies bedeutet, dass nur der Mensch selbst das Recht habe, in sein/ihr Selbsteigentum einzugreifen. |
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Daraus folgt, dass Eigentum gezielt das Recht der Besitzenden die Nutzung gegenüber Anderen |
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einzuschränken ist. Selbsteigentum bedingt dabei auch, dass die Person auch |
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Eigentumsansprüche an den materiellen Gütern hat, die von ihr durch Arbeit bearbeitet werden. |
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Allerdings ist dies nur legitim, wenn nicht schon eine andere Person Eigentum an |
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dem Gut ergriffen hat, und sichergestellt ist, dass durch Aneignung nicht andere Personen |
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in Nachteil geraten. \autocite[vgl.][S. 372f]{weber2004} |
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\textsc{Stallman} lehnt dabei das Eigentum an Wissen - also \blockquote{immaterielles Eigentum} |
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- ab, da durch die Beschränkung von diesem, ein eklatanter Nachteil für alle anderen Menschen entstehen würde. |
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\subsubsection{Kommunitaristische Gemeinwohlorientierung} |
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